Kreis Heilbronn - Bestenliste 2010
Die Kreisbestenliste kann nur so aktuell sein, wie der Statistiker mit Ergebnislisten versorgt wird !!!
Damit Leistungen in die Bestenlisten
aufgenommen werden können, müssen eine Reihe von
Voraussetzungen erfüllt sein:
Aufgenommen werden ausschließlich Leistungen von Athleten, die
im Besitz eines gültigen Startpasses sind. Die
Beantragung der Startpässe muss bis spätestens 30. September (Posteingang
WLV-Geschäftsstelle) erfolgt sein, damit eine Aufnahme in die
Kreis bzw. WLV-Bestenliste des jeweiligen Jahres erfolgen kann.
Er werden nur Leistungen von Veranstaltungen aufgenommen, von
denen uns eine Ergebnisliste vorliegt. Für Ergebnislisten gilt
generell: es besteht eine Bringschuld des Veranstalters /
Ausrichters und keine Holschuld der Statistiker. Die Arbeit der
Statistiker erfolgt im Ehrenamt und es ist nicht zumutbar,
ständig die diversen Internetseiten nach möglichen neuen
Ergebnissen zu durchsuchen.
Es werden nur Leistungen aufgenommen, die in
Übereinstimmung mit den Internationalen Wettkampfregeln IWR und
den Satzungen und Ordnungen des DLV in der jeweils gültigen
Fassung erzielt wurden. So können z.B. ab der A-Schüler-Klasse
im Kurzsprint und im Weit-/Dreisprung nur Leistungen mit Windmessung
im zulässigen Limit berücksichtigt werden.
Ergebnisse, die bei einer kombinierten Straßen-/Volkslaufveranstaltung
erzielt worden sind, werden die Teilnehmer nur für den Verein
aufgenommen, für den das Startrecht besteht. Auch Mannschaften
werden nur unter dem Verein geführt, für den das Startrecht
besteht. Die Nachweispflicht liegt beim Athleten bzw. Verein, der
eine Bringschuld hat.