| Die Kreisbestenliste kann nur so aktuell
sein, wie der Statistiker mit Ergebnislisten versorgt wird !!!
Bitte
beachten:
Damit
Leistungen in die Bestenlisten aufgenommen werden können,
müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein:
Aufgenommen werden ausschließlich Leistungen von Athleten, die im Besitz eines gültigen Startpasses
sind. Die Beantragung der Startpässe muss bis spätestens 30.
September (Posteingang WLV-Geschäftsstelle) erfolgt sein, damit
eine Aufnahme in die Kreis bzw. WLV-Bestenliste des jeweiligen Jahres
erfolgen kann.
Er werden nur Leistungen von Veranstaltungen aufgenommen, von denen uns
eine Ergebnisliste vorliegt. Für Ergebnislisten gilt generell: es
besteht eine Bringschuld des
Veranstalters / Ausrichters und keine Holschuld der Statistiker. Die
Arbeit der Statistiker erfolgt im Ehrenamt und es ist nicht zumutbar,
ständig die diversen Internetseiten nach möglichen neuen
Ergebnissen zu durchsuchen.
Es werden nur Leistungen aufgenommen, die in Übereinstimmung mit
den Internationalen Wettkampfregeln IWR und den Satzungen und Ordnungen
des DLV in der jeweils gültigen Fassung erzielt wurden. So
können z.B. ab der A-Schüler-Klasse im Kurzsprint und im Weit-/Dreisprung nur Leistungen mit Windmessung im zulässigen Limit berücksichtigt werden.
Ergebnisse, die bei einer kombinierten Straßen-/Volkslaufveranstaltung erzielt worden sind, werden die Teilnehmer nur für den Verein aufgenommen, für den das Startrecht besteht.
Die Nachweispflicht liegt beim Athleten bzw. Verein, der eine Bringschuld hat.
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